Klaus Wolschner

Texte zur Geschichte und Theorie von Medien & Gesellschaft

www.medien-gesellschaft.de


II
Politik
und Medien

Wie wir wahrnehmen,
was wir sehen

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Über die
Mediengeschichte der
Schriftkultur und ihre
Bedeutung für die
menschliche
Wirklichkeits-Konstruktion
im  Jahrhundert des Auges

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Über religiöse Körpergefühle und die kommunikative Kraft
der großen Götter von Christentum, Islam und Moderne

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Medienkulturabgabe
für eine demokratische Medienkultur

2020/2013

oder: Über das schwierige Erbe des „Kulturgutes“
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
 

 I  Zur Genese des Öffentlich-rechtlichen Systems

Am Anfang stand der „Funkerspuk" (L): Nach russischem Vorbild besetzten am 9. November 1918 Arbeiter die Zentrale des deutschen Pressenachrichtenwesens und verkündeten über den Hörfunk den Sieg der radikalen Revolution (USPD, KPD, Spartakusbund) in Deutschland. Als Reaktion auf diese Aktion verschärfte die SPD-Reichsregierung die Kontrolle über das junge Medium: Sie erklärte die Einrichtung und den Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen zu einem hoheitlichen Recht („Funkhoheit“), verbot zeitweise sogar den privaten Empfang von Funksendungen und führte 1923 sowohl die Genehmigungspflicht wie eine Rundfunkgebühr ein. Die Politik wollte das neue Medium „Funk“ unbedingt unter ihrer Kontrolle halten, während der Pressebereich vollkommen privatwirtschaftlich organisiert war und blieb.

Am 1. Januar 1924 gab es in Deutschland 1.580 Rundfunkteilnehmer, die Gebühr betrug 25 Mark. Erst das Jahr 1926 brachte den Durchbruch für das neue Medium: Erstmals wurde ein Fußball-Länderspiel im Rundfunk übertragen. Das Reichspostministerium berief einen „Reichsrundfunkkommissar“. Der Funkturm in Berlin wurde eingeweiht und die Deutsche Welle, der spätere „Deutschlandsender", ging auf Sendung.

Das System der Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist historisch gewachsen. Es stammt aus der Zeit, in der die elektronische Verbreitung von Nachrichten als staatliches Handlungsmonopol konzipiert war – aus einer großen medienpolitischen Unsicherheit und aus machtpolitischen Gründen.

„Kein Staatsrundfunk" war dagegen die Devise der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem der Rundfunk von dem NS-Regime zum Propaganda-Funk gemacht worden war. „Die Radiostationen sollen nicht mehr Sprecher und Organ der jeweiligen Regierung sein", erklärte 1945 der amerikanische Kontrolloffizier bei Radio München, Edmund Schächter. Die Politiker der ersten Stunde in den Westzonen konnten aber sich einen Rundfunk ohne staatliche Kontrolle schlecht vorstellen. Als Kompromiss wurden - in Anlehnung an das britische BBC-Modell - selbstständige Landesrundfunkanstalten gegründet. Die Finanzierung über Geräte-Gebühren sollte die Unabhängigkeit der Sender sichern, damit die Anstalten nicht auf Steuergelder angewiesen waren.

1950 schlossen sich die westdeutschen Landesrundfunkanstalten zur „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) zusammen. Der Versuch des Bundeskanzlers Konrad Adenauer, die Entwicklung der ihm zu regierungskritische ARD-Anstalten durch einen staatsnäheren zweiten Kanal (ZDF) zu ergänzen, scheiterte 1961 vor dem Bundesverfassungsgericht.

Grundversorgung” muss die Mehrheit erreichen

Die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen  „Grundversorgungsauftrag", den das Bundesverfassungsgericht 1986 so definierte:  „Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.“ Sie sollen „die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern“. Für die Informationsangebote wird „Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“ sowie „Ausgewogenheit“ gefordert einschließlich der Darstellung der „Meinungsvielfalt“. Unterhaltung gehört zu dem Auftrag und „soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil“ entsprechen, was auch immer das heißt.

Im Jahre 2012 wurde die überkommene gerätegebundenen Berechnungsgrundlage der Gebühren durch eine moderne, der Vielfalt der Empfangsgeräte im Internet-Zeitalter angepasste „Haushaltsabgabe” ersetzt - rechtlich umstritten. Der Bezugspunkt „Haushalt" scheint kaum weniger willkürlich gewählt als der alte des Gerätes: Mobile Empfangsgeräte werden zunehmend zum Normalzustand von medialen Nutzungssituationen, die Bindung an einen Haushalt entspricht den technischen Standards nicht. Es ist zudem nicht einzusehen, warum im Bereich der Medienkultur der finanzielle Beitrag nicht nach dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen der Steuerzahler gestaffelt sein soll. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das Modell dennoch grundsätzlich bestätigt.

Mit der Umstellung auf eine modernere Finanzierungsgrundlage ist das Hauptproblem des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks aber keineswegs gelöst: Die Marktanteile von ARD, ZDF und „Dritten“ Programmen liegen nur wenig über 10 Prozent und unterscheiden sich damit kaum von denen der erfolgreichen privaten Sender RTL oder SAT 1. Dabei erzielen die Öffentlich-rechtlichen Sender – wie die Privaten - ihre Quoten mit Sportübertragungen und Krimis. Das Durchschnittsalter der  ARD- und ZDF-Zuschauer liegt inzwischen bei gut 60 Jahren.

Das bedeutet: Wenn heute als Reaktion auf die privatwirtschaftliche elektronische Medienlandschaft der Rahmen für eine nachrichtliche „Grundversorgung“ im Sinne eines staatlichen Kulturauftrages geschaffen würde, dann kämen dabei sicherlich nicht Anstalten von der Art der ARD und des ZDF  heraus. Schon dass die Zeitungen bei den Überlegungen zur „Grundversorgung“ völlig ausgeklammert bleiben, ist nur über die historische Genese des Öffentlich-rechtlichen Systems erklärbar. Dass die jüngeren Generationen auf das lineare Fernsehen ganz verzichten und die Radiosender als Musiksender nutzen, zeigt, dass diese Technik, die er Öffentlich-rechtliche Rundfunk organisiert, keine Zukunft hat.  

Den Bürgern kann die Art und Weise, wie ihr Staat sie die „Grundversorgung“ mit Informationen und Nachrichten über das Gemeinwesen organisiert, schon deshalb nicht egal sein, weil sie dafür zahlen müssen - immerhin rund acht Milliarden Euro im Jahr. Das entspricht mehr als zwei Prozent des Bundeshaushaltes. Nur weil die „politische Klasse“ in hohem Maße von der Aufmerksamkeit, die ihr das öffentlich-rechtliche System zollt, auch Vorteile hat, findet sich bisher keine Partei, die dem Unmut der Beitragszahler eine starke politische Stimme verleihen würde.

Wer die Frage aufwirft, wie die Medien in Zukunft einen Beitrag zum „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ leisten können, wie die für die Demokratie wichtige Bedeutung der Information und Diskussion auf der politischen Bühne garantiert werden kann, der sollte zunächst überlegen, wie dieses „Kulturgut“ sinnvoll gestaltet werden könnte, wenn es nicht belastet wäre mit den Strukturen seiner Genese.
Erst in einem zweiten Schritt wäre dann über Übergangsmaßnahmen von dem derzeitigen zu dem wünschbaren System zu reden.

„Kulturgut“ statt Kommerzialisierung

Dass Pressewesen und Internet privat organisiert sind, Hörfunk und Fernsehen auch „öffentlich-rechtliche“ Elemente haben, ist in Deutschland nur historisch zu erklären. Der Nachrichten-Handel war von Anfang an kommerziell, die frühen Blätter des 17. Jahrhunderts waren kaufmännische Objekte. Ihre Bedeutung erreichten Zeitungen im 19. Jahrhundert vor allem dann, wenn sie eine hohe verkaufte Auflage und maximalen Anzeigenverkauf anstrebten bzw. anstreben konnten.

In der kurzen Phase der Durchsetzung des privaten Fernsehens war es mit hohen Kosten verbunden, wenn jemand „auf Sendung“ gehen wollte. Um die Einnahmen zu sichern, waren private Sender gezwungen, möglichst viel Werbung zu platzieren und einen hohen Unterhaltungswert anzubieten, um ein Massenpublikum zu erreichen.

Die Verbreitungsplattform des Internets verursacht dagegen kaum technische Kosten, Internet-Angebote stehen insofern unter einem geringeren Kosten– und Kommerzialisierungs-Druck als linear ausgestrahlte Fernsehsender.

Seit der Etablierung privater Fernsehsender gibt es Debatten darüber, wie weitgehend die Anpassung der „Öffentlich-rechtlichen“ an die kommerzielle Unterhaltungs-Zwänge privater Wettbewerber ist und ob der Auftrag der „Grundversorgung“ die Produktion von massenrelevanten Hörfunk- und Fernsehsendungen als „Rahmen“-Programm ihres Programmauftrages wirklich erforderlich macht. 

Wenn jüngere Menschen ihre Unterhaltungs-Bedürfnisse eher über Youtube- und ähnliche Kanäle befriedigen als über die Programmwahl-Knöpfe klassischer Fernsehapparate, dann ist diese alte Debatte von der Medienentwicklung überholt.

Ein öffentlich-rechtlicher „Kanal“ wäre im Internet gegenüber dem vielfältigen freien und werbefinanzierten privaten Angebot nur über sein Profil als „Kulturgut“ erkennbar. Nicht nur als äußeres Erkennungszeichen bietet sich der konsequente  Verzicht auf die Signale der Kommerzialisierung, also Werbung, an. Der offensiv vorgetragene klare und vollständige Verzicht auf Werbung ist das einzige Unterscheidungsmerkmal zu privaten Angeboten und ein unverzichtbares Instrument, um Seriosität zu dokumentieren und die Vertrauenswürdigkeit zu unterstreichen. Der „Preis“ für diesen Schritt wäre vergleichsweise gering – derzeit machen Werbeeinnahmen nur wenige Prozente der Gesamterträge der Öffentlich-Rechtlichen aus.

Das meritorische Prinzip

In der tradierten Sender-Struktur muss Information in Unterhaltung eingebettet sein. Es wäre weltfremd zu unterstellen, Menschen würden in nennenswerter Zahl Medien ausschließlich zum Zwecke der Bildung und Information „einschalten“. Die Abgrenzung zwischen Bildung, Information und Unterhaltung ist auch fließend - Informationen haben immer auch unterhaltenden Charakter, nicht nur die Nachrichten über Überschwemmungen oder Morde. Und Unterhaltungsformate tragen oft zu Bildung und Information bei. „Konsumierbar“ sind Medien gerade wegen dieser Mischung.

Eine besondere Abgabe für medienkulturelle Angebote zum Zwecke der gesellschaftlichen Bildung und politischen Information kann begründbar nur erhoben werden soll, wenn sie sich auf Sendeformate und Sende-Inhalte bezieht, die kommerziell nicht zur Verfügung gestellt werden können und zur Verfügung stehen. Das bezieht sich auf die Nachrichten und auf die Meinungsvielfalt in der politischen Diskussion. Für den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ist es entscheidend, dass es neben den „Parteizeitungen“ und den elektronischen Echokammern eine politische Bühne gibt, auf der die Vielfalt allen vor Augen gestellt werden kann.

Die Begründungsfigur, nach der ein „Rahmenprogramm“ leichter und seichter Unterhaltung notwendig sei, um die Zuschauer auf den Öffentlich-rechtlichen Sender zu locken und dafür zu sorgen, dass ein Massenpublikum diese gewohnheitsmäßig als „ihre“ Sender anerkennen und eingeschaltet lassen, ist in Zeiten der Internet-Technologie nicht mehr plausibel. Die Erosion dieses frühen Fernseh-Verhaltens begann schon mit der Fernbedienung.

Eine Finanzierung von Unterhaltungs-Angeboten, die bereits durch die privaten Anbieter bereitgestellt werden, kann eine „Haushaltsabgabe“ immer weniger rechtfertigen. Für den Bereich des Hörfunks hätte dieses Kriterium jetzt schon weitreichende Folgen: Bis auf einige Kultur- und Info-Sender mit geringer Reichweite lässt sich das gesamte öffentlich-rechtliche Programm kaum von privaten Angeboten unterscheiden.

Die Bedeutung einer kommerzfreien Suchmaschine

In Zeiten der Internet-Medienkultur wird der Zugang zu Informationen zunehmend über Suchmaschinen organisiert. Die machtpolitischen Auseinandersetzungen (2012) zwischen der Volksrepublik China und der Firma Google und die Enthüllungen über Kooperationsabkommen mit dem Geheimdienst NSA (2013) haben ein Licht auf Prozesse geworfen, die gewöhnlich hinter den Kulissen stattfinden. Zensur und Strategien der Aufmerksamkeits-Lenkung scheuen zudem gewöhnlich jede Form von Öffentlichkeit - insbesondere dann, wenn es nicht um politische Zensur geht, sondern um kommerzielle Einflussnahme. Die Formen und das Ausmaß der Schleich-Werbung in den klassischen elektrischen Medien Hörfunk und Fernsehen ist nur das Vorspiel zu den systematischen (Schleich-)Werbe- Strukturen der Suchmaschinen.

Eine vorrangige Aufgabe einer staatlich zu garantierenden Medienkultur wäre daher das Angebot einer von politischem Einfluss und Werbe-Strategien freien Suchmaschine.

Es wäre durchaus denkbar, dass über eine staatliche Medienkultur-Abgabe den Zeitungshäusern und Verlagen, solange sie zur politischen Information und Bildung der Gesellschaft wesentlich beitragen, pauschal die Archivrechte entgolten werden, um für die Öffentlichkeit den „Content“ nach einer kurzen Phase der Exklusivrechte zur Verfügung zu stellen.

Geradezu ein Skandal ist es, dass die mit den Mitteln der Rundfunk-Abgabe erstellten Kulturgüter im Sinne einer „Depublikationspflicht“ nach kurzer Zeit gelöscht werden müssen. Da werden kulturelle Werte (falls welche entstanden sind) vernichtet - aufgrund von kulturpolitischen Regelungslücken im Verhältnis des Privaten zu dem Öffentlich-rechtlich Medienbereich und auf Grundlage einer überholten juristischen Definition des „Auftrages“ des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es scheint geradezu typisch für die fehlende Innovationskraft der kulturpolitischen Gesetzgebung, dass nicht einmal der „Rundfunk“-Begriff in den letzten 50 Jahren korrigiert werden konnte - seit 1960 hat das Fernsehen den Hörfunks sowohl in finanzieller Hinsicht wie in Bezug auf seine medienpolitische Bedeutung überholt. Natürlich meinen Experten heute das Fernsehen, wenn sie „Rundfunk“ sagen.

Eine Medienpolitik, die mit acht Milliarden Euro aus „Abgaben" ein als wesentlich definiertes „Kulturgut" auf den klassischen Kanälen des Hörfunks und des Fernsehens verbreitet und deren Sendungen im Medium der Zukunft, dem Internet, mit einer „Depublikationspflicht" blockiert, steckt in einer Sackgasse. Kultursendungen und hochwertige Unterhaltungsangebote, deren Produktion den Einsatz Öffentlich-rechtlicher Abgaben rechtfertigen können, sollten dauerhaft zur Verfügung gestellt werden und in den Mediatheken verbleiben wie nachrichtliche Sendungen oder Dokumentationen.

Das Dilemma der Öffentlich-rechtlichen mit der Jugend

Bei der aktuellen Debatte (2012/13) um ein neues Angebot für die Jugend zeigt sich das ganze Zukunfts-Dilemma des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Im Bereich des Hörfunks gibt es erfolgreiche Jugendsender in verschiedenen ARD-Anstalten, die sich aber alle von privaten Angeboten kaum unterscheiden. Sie verfehlen insofern den Auftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und können auch nicht an ein anspruchsvolleres Konzept von Information und gesellschaftlicher Bildung heranführen. Zudem hat sich der Hörfunk sich zu einem „Begleitmedium“ entwickelt, das durch „moderierte Musik“ abspielt und wenig Aufmerksamkeit von anderen Beschäftigungen abzieht – dass ein Mensch nur Radio hört und sich darauf konzentriert, wie das in den 1950er Jahren üblich war, ist keine typische Form der Nutzung dieses Mediums mehr.
Für das Fernsehen gilt das nicht. Die Frage, ob es den ÖRR-Anstalten gelingt, im Fernseh-Bereich wieder einen Zugang zu jüngeren Generationen zu finden, ist als Überlebensfrage des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks erkannt worden. Die jüngeren Generationen sind seit Jahrzehnten kontinuierlich abgewandert - zunächst zu den privaten Programmen: Erzielten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender 1992 bei den 12- bis 19jährigen noch einen durchschnittlichen Marktanteil von rund 40 Prozent und damit nur zehn Prozentpunkte weniger als bei der Gesamtbevölkerung, waren es 1998 nur noch rund 19 Prozent im Vergleich zu 43 Prozent der Gesamtbevölkerung. Heute entscheiden sich nur noch weniger als 15 Prozent der Jugendlichen für ein öffentlich-rechtliches Programm, wenn sie ihr Fernsehgerät anschalten. Und die Fernseh-Nutzungszeit liegt bei den 14-29-Jährigen im statistischen Durchschnitt bei anderthalb Stunden – bei den über 60 Jährigen sind es mehr als vier Stunden.

Jugendliche sind online. Das Internet bietet ihnen eine weitergehende Freiheit des Konsumverhaltens – man kann selbst entscheiden, wann man was (wie lange) sehen will. Gleichzeitig ist das Netz kommunikativ – es erlaubt den Austausch über Sendungen und eigene Botschaften zu senden. 

Für das Projekt eines neuen Jugend-Angebotes ist es daher entscheidend, wie attraktiv das Programm im Internet abrufbar ist – Jugendliche an ein linear gesendetes Programm binden zu wollen erscheint nicht nur vergebliche Liebesmühe, sondern auch unnötig: Jugend-Sender haben immer das Problem, dass sie entscheiden müssen, welche Altersgruppe sie meinen. Ein Internet-Portal könnte die im Öffentlich-rechtlichen Bereich produzierten Sendungen differenziert nach Alters- und Neigungsgruppen in Musik-Betten einbetten, das Angebot könnte auf Jugend-Portalen für die KiKa-„Bastler“, für Mode-Interessierte, für das Tanzschul-Alter oder für Motorrad-Fans spezifisch präsentiert werden und eine Verknüpfung mit sozialen Netzwerken herstellen, die das lineare Programm technisch nicht ermöglicht. Ein Jugend-Programm müsste also heute schon die Prioritäten zumindest umkehren – „online first“ müsste die Devise sein, die Ausstrahlung in Form eines klassischen Senders wäre sekundär und im Zweifelsfall verzichtbar.

Wenn die Rechtslage diesem Konzept derzeit entgegensteht, bedeutet das nur, dass die rechtliche Einbindung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks derzeit seine Zukunftsstrategien blockiert.
Denn was heute für das Jugendangebot gilt, gilt morgen für das gesamte über eine Medienkultur-Steuer finanzierte Öffentlich-rechtliche Angebot: Entscheidend ist eine komfortable Präsentation im Internet, die lineare Ausstrahlung ist eine auslaufende Technologie, deren Reichweite rapide zurückgehen wird.  

Eine Medienkultur-Abgabe ist weiterhin erforderlich

Der Streit um die „Depublikationspflicht" verweist darauf, dass der Kerngedanke des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Anschluss an das Zeitalter des Internets verloren hat. Der ÖRR produziert für die Sendetechnologien des Hörfunks und des klassischen Fernsehens - und die Publizierung im Internet ist ein Abfallprodukt. Niemand wird bestreiten, dass dies eine im 21. Jahrhundert nicht zukunftsfähige Struktur ist. Gleichzeitig wagt es niemand in den konservativen Strukturen des ÖRR, die Umkehrung dieses überholten Verhältnisses zu fordern:
In Zukunft werden Medienkultur-Abgaben für die politische Information und Bildung nur zu rechtfertigen sein, wenn sie vor allem die Publikation in dem neuen Leitmedium, dem Internet, zum Ziel haben. Verwertungen in den Technologien des 20. Jahrhunderts (TV, Rund-Funk) oder des 19. Jahrhunderts (Massenpresse) werden in zunehmendem Maße nur noch ein Abfallprodukte sein.

Ist eine Medienkultur-Abgabe erforderlich? Nicht für die derzeitigen Kanäle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber sehr wohl für seine demokratische Kernaufgabe. In seiner Polemik gegen die neue Rundfunk-Abgabe geht Bernt Gabler genüsslich einen typischen Fernseh-Tag bei den Öffentlich-Rechtlichen durch: „Rote Rosen“, „Sturm der Liebe“, „Nashorn, Zebra und Co.“, „Brisant“, Handball-WM, „Um Himmels willen“, „In aller Freundschaft“, „Menschen bei Maischberger“. Und Gabler fragt: „Soll das alles tatsächlich mehr zur Stärkung der Demokratie beitragen als etwa FAZ, Süddeutsche, Welt, taz, Spiegel, Focus oder stern?" Nichts spricht dafür, „Sturm der Liebe“, Zoobesuche und Serien mit Nonnen und sächsischen Krankenhäusern per Steueraufkommen zu bezahlen. Das Öffentlich-rechtliche Programm erscheint wie „ein privater Seniorensender“.

Zwei Drittel oder mehr des Programmumfangs der öffentlich-rechtlich finanzierten Sendungen wäre ebenso gut privat rentabel produzierbar, kaum mehr als ein Zehntel dürfte „Kulturgut“ in einem qualifizierten Sinne sein. Der Rundfunk-Beitrag als Medienkultur-Abgabe oder -Steuer ist nur zu rechtfertigen für Tagesschau und einige Magazine, für einzelne Kultur- und Unterhaltungsformate. Die digitalen Spaltenkanäle, die kaum jemand sieht, erscheinen wie Alibi-Veranstaltungen und eine Verschwendung der Qualität, zu der das System offensichtlich auch fähig ist. Auch auf europäischer Ebene wäre ein gemeinsames Medienangebot erforderlich, das einen gemeinsamen Erfahrungs- und Nachrichten aufspannt. Der deutsch-französische Kulturkanal Arte, die die anderen ausgrenzt, ist da eher ein Alibi.

Weil das Internet das Geschäft mit den Nachrichten zunehmend übernimmt und damit auch die politischen Tageszeitungen technologisch überholt, geht es um mehr. Nicht nur die Informationen des Internets leben von der durch die Print-Produkte hergestellten Nachrichtenkultur, auch die Informationen des Fernsehens leben zu einem substantiellen Teil von den Tageszeitungen: Die Fernsehanstalten beziehen nicht nur ihre qualifizierten Redakteure, sondern auch ihre Hintergrund-Informationen von den Print-Redaktionen. Einen eigenen Zugang zu gesellschaftlich relevanten Informationen haben die Fernsehsender, abgesehen von einzelnen, rechercheintensiven Formaten, nur zu Informationen der offiziösen Ebene, auf der politisches Handeln im Bild widergespiegelt wird.  

Die Informationskultur, die bisher über den Preis der Tageszeitung am Kiosk und im Abonnement finanziert wird, ist insgesamt infrage gestellt, wenn der Bezahl-Modus der Massenpresse technologisch überholt wird. „Wäre die Presse in ihrer Existenz gefährdet und nicht nur einzelne Zeitungen, müsste der Staat ebenfalls handeln“, sagt der Verfassungsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof.

Dass es eine öffentlich-rechtliche Struktur für Hörfunk und Fernsehen gibt, ist ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert. Allein die Allianz der politischen Klasse mit ihren Eigeninteressen und den Rundfunkanstalten verhindert das Nachdenken über eine zukunftsfähige Medienpolitik. Diese Symbiose müsste einer radikalen Reform unterzogen würde, um ihre Fixierung auf bestimmte (mediengeschichtlich überholte) Verbreitungs-Techniken zu kappen. Die Ausweitung der Subventionen für den klassischen Print-Sektor, wie sie insbesondere in Frankreich passiert, reagiert auf klassische Lobby-Strukturen und wäre das Gegenteil einer modernen Medienpolitik.

Moderne Medienpolitik müsste das Verhältnis umkehren: Anspruchsvolle Nachrichten, Texte und Sendungen müssten für das Internet produziert und über eine Kulturabgabe finanziert werden. Wenn private Medien – Zeitungen, Hörfunk-Sender, Fernseh-Stationen oder Internet-Kanäle - sie verbreiten, trägt das zur Reichweite der Kulturgüter bei. 

Warum kann sich der öffentlich-rechtliche Anspruch nicht konzentrieren auf die Produktion von Nachrichtensendungen, Magazinen, Kultur- und Unterhaltungssendungen und die „Ausstrahlung“ auf allen möglichen Kanälen kostenlos anbieten?

Vermutlich wäre ist der Anreiz, den Kostenaufwand für die Nachrichten zu sparen, ausreichend, damit die Privaten die öffentlich-rechtlichen Nachrichten, einzelne Talkshows und Unterhaltungssendungen ausstrahlen. Auch die unter ökonomischen Druck stehenden Presse-Organe würden sich bei dem öffentlich-rechtlichen Content bedienen.

Medienkultur - steuerfinanziert, umsonst für alle

Mit den jährlich acht Milliarden Euro aus der Rundfunkgebühr-Abgabe könnte Qualitätsjournalismus in Wort und Bild über eine Struktur von Stiftungen finanziert werden. Die Stiftungen könnten Aufträge an freie Journalisten vergeben, Studienförderung für Journalisten und die Ausbildung von medienkultureller Kompetenz organisieren und schließlich durch ein attraktives Angebot von Journalistenpreisen das Berufsbild des Journalisten und „guter" JournalistInnen-Arbeit in der Öffentlichkeit prägen. Die Medienstiftungen könnten ihre Produkte im Internet veröffentlichen und gleichzeitig oder zeitlich etwas gestaffelt den privaten Medien im Sinne von „steal our stories“ vorab und grundsätzlich kostenfrei anbieten – Text, Wort und Bild, ob linear oder digital, unabhängig von spezifischen Verbreitungs-Techniken.

Eine Vielzahl von Stiftungen würde untereinander in einen Wettbewerb um gute Arbeit treten, sich gegenseitig kontrollieren und die Gefahr von parteilicher oder kommerzieller Einflussnahme reduzieren.

Wenn private Medien-Unternehmen die Produkte des „meritorischen“, von kaufmännischen Interessen freien Qualitätsjournalismus kostenfrei verbreiten, könnte aus der „Haushaltsgebühr“ eine Steuer werden, mit der eine demokratische Medienkultur nach dem Ende des klassischen Print-Journalismus gewährleistet werden kann.

    s.a. meinen Text
    Wie das Jahrhundert des Print-Journalismus zu Ende geht     M-G-Link

    Zum Thema der „politischen Bühne“ für die Demokratie im digitalen Zeitalter vgl. meinen Text
    „Digitale Gesellschaft der Netz-Kommunikation“
    MG-Link